Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.1994 - 2 S 130/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,11127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dienstrecht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61
Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.1994 - 2 S 130/94
Außerdem soll nach Sinn und Zweck des § 15 Abs. 1 Nr. 1 SächsBG das Berufsbeamtentum von Personen freigehalten werden, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn einschränken vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt.v. 12.09.1963 - 2 C 195.61 BVerwGE 16, 340, 342; BVerwG, Urt.v. 25.10.1968 - 6 C 95.67 BVerwGE 31, 1 ff).Fahrlässige Unkenntnis des wahren Sachverhalts schließt nach Wortlaut, Sinn und Zweck des § 15 Abs. 1 Nr. 1 SächsBG die Rücknahmepflicht der Ernennungsbehörde nicht aus (BVerwG, Urt.v. 12.09.1963 - 2 C 195.61 -1 BVerwGE 16, 340, 342).
- BVerwG, 25.10.1968 - VI C 95.67
Rücknahme der Ernennung eines Beamten wegen arglistiger Täuschung - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.1994 - 2 S 130/94
Außerdem soll nach Sinn und Zweck des § 15 Abs. 1 Nr. 1 SächsBG das Berufsbeamtentum von Personen freigehalten werden, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit des Dienstherrn einschränken vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt.v. 12.09.1963 - 2 C 195.61 BVerwGE 16, 340, 342; BVerwG, Urt.v. 25.10.1968 - 6 C 95.67 BVerwGE 31, 1 ff). - OVG Sachsen, 24.11.1993 - 2 S 246/93
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.1994 - 2 S 130/94
Der beschließende Senat rechnet zwar durchaus mit der Möglichkeit, daß eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit nach mehr als 2 Jahrzehnten unter Umständen verdrängt, nicht mehr bewußt sein kann (vgl. dazu SächsOVG, Beschl.v. 24.11.1993 - 2 S 246/93 -, Seite 13 des Beschlußabdrucks).